Hans-Kudlich-Gasse 30, 2230 Gänserndorf | office@hakgaenserndorf.ac.at | 02282 2291 11

Handelsakademie

Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, vermittelt in integrierter Form umfassende Allgemeinbildung und höhere kaufmännische Bildung.

An unserer Schule kann zwischen "Französisch" und "Spanisch" in der zweiten lebenden Fremdsprache gewählt werden.

Eine betriebswirtschaftlich berufsbezogene Differenzierung erfolgt unter anderem durch Ausbildungsschwerpunkte.

Die Schülerinnen und Schüler haben ein Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit, sinnvollerweise nach dem II. Jahrgang, zu absolvieren. Dieses umfasst in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden.

Abgerundet wird die Ausbildung durch freiwillige Zusatzqualifikationen.

A. Pflichtgegenstände Wochenstunden / Jahrgang
A.1 Stammbereich I. II. III. IV. V. Summe
1 Persönlichkeitsbildung und Bildungskarriere           23
1.1 Religion 2 2 2 2 2 10
1.2 Persönlichkeitsbildung soz.Komp. 2         2
1.3 Business Behavoir   1 1 1   3
1.4 Bewegung und Sport 2 2 2 1 1 8
2 Sprachen und Kommunikation           40
2.1 Deutsch 3 3 3 2 3 14
2.2 Englisch einscl. WSp 3 3 2 3 3 14
2.3 Lebende Fremdsprache 2 3 3 2 2 12
3 Wirtschaft und Management           52
3.1 Betriebswirtschaft 3 3 3 3 2 14
3.2 Unternehmensrechnung 3 3 3 3 2 14
3.3 BT, PM, ÜFA und CS   2 1 3 1 7
3.4 Wirtschaftsinformatik   1 2 2 1 6
3.5 Officemanagement und ang. Inf. 2 2 2     6
3.6 Recht       3   3
3.7 Volkswirtschaft         2 2
4 Gesellschaft und Kultur           12
4.1 Pol. Bildung und Geschichte   1 2 2   5
4.2 Geografie 2 3       5
4.3 Int. Wirtschafts- und Kulturräume         2 2
5 Mathematik und Naturwissenschaften           23
5.1 Mathematik und ang. Math. 2 2 2 3 2 11
5.2 Naturwissenschaften 3 2 3 2   10
5.3 Technologie. Ökologie und Warenl.         2 2
Wochenstundenzahl Stammbereich 29 33 31 32 25 150
Pflichtgegenstände des schul- autonomen Erweiterungsbereichs (A.2)     3 3 2 8
Gesamtwochenstundenzahl (max. 38) 29 33 34 35 27 158
             
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich I. II. III. IV. V. Summe
Ausbildungsschwerpunkt:
Informations- und Kommunikationstechnologie - E-Business
    2 2 2 6
Seminar  - Netzwerkmanagement     1 1   2
Summe der Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs     4 2 2 8
             
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich I. II. III. IV. V. Summe
Ausbildungsschwerpunkt:
Management, Controlling und Accounting
    2 2 2 6
Seminar 1 - Desktop Publishing und Film       1   1
Seminar 2 - Enterprise Resource Planning - Controlling und Materialwirtschaft Grundlagen      1     1
Summe der Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs     3 3 2 8
             
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich I. II. III. IV. V. Summe
Ausbildungsschwerpunkt:
Kommunikationsmanagement und Marketing
    2 2 2 6
Seminar 1 - Desktop Publishing und Film       1   1
Seminar 2 - Enterprise Resource Planning - Controlling und Materialwirtschaft Grundlagen      1     1
Summe der Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs     3 3 2 8
             
A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich I. II. III. IV. V. Summe
Ausbildungsschwerpunkt:
Management für Kulturtourismus
    2 2 2 6
Seminar 1 - Kultur & Sprache       1   1
Seminar 2 - Enterprise Resource Planning - Controlling und Materialwirtschaft Grundlagen      1     1
Summe der Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs     3 3 2 8
             
Freigegenstände:            
Philosophie       1    
Aktuelles Fachgebiet Mathematik         1  
Religion katholisch 1 1 1 1 1  
Unverbindliche Übungen:            
Microsoft Office Specialist, Microsoft Office Specialist Expert     1 1    
Begabtenförderung TopStudents   1 1 1    
Diverse Ballsportarten inkl. Schulsportturniere 1 1 1 1    
Pflichtpraktikum: im Ausmaß von 300 Stunden            

 

Unternehmerprüfung

Einer Verordnung zufolge müssen Absolventinnen und Absolventen der Handelsakademie die Unternehmerprüfung bei der Wirtschaftskammer nicht absolvieren, sondern diese wird ihnen angerechnet, wenn sie Unternehmer(in) werden wollen. 

 

Weitere Berechtigungen

 

Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien und Fachhochschulen:

Das Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie berechtigt gemäß Schulorganisationsgesetz, BGBl. 242/1962 in der geltenden Fassung, zum Besuch einer Universität, eines Kollegs, einer Akademie sowie gemäß Bundesgesetz über Fachschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993 in der geltenden Fassung, zum Besuch eines Fachhochschul-Studienganges.

Berechtigungen gemäß dem Berufsausbildungsgesetz:

Mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie sind Berechtigungen verbunden, die im Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen geregelt sind.

Berechtigung gemäß der Gewerbeordnung:

Mit dem Reife- und Diplomprüfungszeugnis der Handelsakademie sind Berechtigungen verbunden, die in der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung, sowie in den zur Gewerbeordnung erlassenen Verordnungen sowie Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BMWA-30.599/0341-I/7/2005 vom 5. April 2006 geregelt sind.

Arbeitsvermittlung

Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß BGBl. II Nr. 26/2003 vom 28. Jänner 2003

Buchhaltung

Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 35/2003 vom 28. Jänner 2003

Immobilientreuhänder

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 58/2003 vom 28. Jänner 2003

Inkassoinstitute

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 59/2003 vom 28. Jänner 2003

Reisebüros

Zugang zum Gewerbe mit 2-jähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 76/2003 vom 28. Jänner 2003 (nur mit Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt ?Tourismus?)

Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 82/2003 vom 28. Jänner 2003

Spediteure einschließlich Transportagenten

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 83/2003 vom 28. Jänner 2003 (nur mit Fachrichtung oder Ausbildungsschwerpunkt ?Logistikmanagement und Speditionswirtschaft? oder ?Entrepreneurship und Management mit Geschäftsfeld Logistik- oder Speditionswirtschaft)

Überlassung von Arbeitskräften

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjährigen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 92/2003 vom 28. Jänner 2003

Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 94/2003 vom 28. Jänner 2003

Vermögensberatung

Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 95/2003 vom 28. Jänner 2003

Versicherungsagent

Zugang zum Gewerbe mit einjähriger Tätigkeit gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 96/2003 vom 28. Jänner 2003

Erlass über den Ersatz von Lehrzeiten

Die Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen betrifft den Lehrberuf Bürokaufmann/-frau und Finanz- und Rechnungswesenassistenz.

Berechtigungen in der Europäischen Union

  • Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, Abschnitt IV, BGBl. III Nr. 71/1999.
  • Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse, BGBl. Nr. 44/1957.
  • Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung dieser Schule gilt als Absolvierung eines reglementierten Ausbildungsgangs gemäß Art. 13 Abs. 2 Unterabsatz 3 und Anhang III der Richtlinie (RL) 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dieses Zeugnis stellt damit ein Diplom im Sinn des Art. 11 Buchstabe c) der RL 2005/36/EG dar und entspricht gemäß Art. 13 Abs. 3 dieser RL einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt, unabhängig davon, ob die im Aufnahmestaat geforderte Ausbildung Art. 11 Buchstabe d) oder Art. 11 Buchstabe e) der RL zuzuordnen ist.

Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED): 4A

Ihre Vorteile

  • Beste kaufmännische Ausbildung der Region
  • Top IT-Ausstattung und Technik
  • Sprachreisen und Erasmus+
  • Praxisnahe Ausbildung mit Praktikum
  • Großes Aktivitäten- und Sportangebot
  • Umweltbewusste und nachhaltige Schule

Termine

  • 7.10.2024 - 9.10.2024
    Outdoortage der IIAK und IICK
  • 24.10.2024
    Netzwerk:Forum
  • 26.10.2024 - 3.11.2024
    Herbstferien