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Hausordnung

Unsere Hausordnung beruht auf § 44 und § 79 des SchUG (Schulunterrichtsgesetz) und wurde im SGA (Schulgemeinschafts-ausschuss) von Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter*innen beschlossen.

Respektvoll und nett miteinander umgehen

Die BHAK/BHAS Gänserndorf versteht sich als Gemeinschaft, die das Gemeinsame in den Mittelpunkt stellt und ein angenehmes soziales Klima als Grundbedingung für erfolgreiches Arbeiten erachtet. Wir begegnen einander mit Respekt und Achtung. Wir sind höflich, grüßen unsere Mitmenschen und klopfen an, wenn wir einen Raum betreten.
Die BHAK/BHAS Gänserndorf ist eine kaufmännische Schule und bildet für den Berufsalltag aus. Die Kleidung der Schüler*innen muss daher dem beruflichen Alltag entsprechen. Was in einem Büro nicht gerne gesehen ist (beispielsweise Jogginghosen), sollte auch in der Schule nicht getragen werden. Gegen die guten Sitten darf durch unangemessene Bekleidung nicht verstoßen werden.

Umwelt schützen

Die BHAK/BHAS Gänserndorf möchte eine intakte Umwelt erhalten und fördern. Nachhaltigkeit ist daher ein Grundprinzip im Sinne der Agenda30 der Vereinten Nationen (UNO). Sauberkeit und Ordnung erleichtern das Leben und helfen z. B., die Reinigungsmittelmengen zu minimieren. Mülltrennung ist selbstverständlich (Abfallwirtschaftsgesetz 2002). Wir versuchen aber auch, so viel Abfall wie möglich zu vermeiden, besonders Plastik und Aluminium.
Der Müll wird getrennt entsorgt (Altpapier in die rote Kiste, Metalle und Plastik in die blaue Kiste, alles andere in den Restmüllkübel).
Wir schonen Ressourcen, wo immer es möglich ist. Vandalismus ist damit nicht vereinbar. Umweltbewusst agieren bedeutet, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen.

Anwesenheit

Laut SchUG (gem. § 43) hat der/die Schüler*in die Pflicht, pünktlich und regelmäßig im Unterricht zu sein und die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig auf den Weg zu machen, um zeitgerecht im Lehrsaal zu sein. Ein gutes Miteinander beginnt bei der Pünktlichkeit.
Bleibt eine Klasse ohne Lehrkraft, ist dies innerhalb von zehn Minuten in der Direktion, im Sekretariat oder im Konferenzzimmer zu melden.
§ 45 SchUG besagt, dass die Erziehungsberechtigen bzw. die eigenberechtigten Schüler*innen die Schule von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen haben. Sobald man also weiß, dass man dem Unterricht fernbleiben wird, sollte man das über die bekanntgegebenen Informationskanäle machen.
Wenn man wiederkommt, ist dem Jahrgangsvorstand/ der Jahrgangsvorständin (HAK) bzw. Klassenvorstand/ Klassenvorständin (HAS) eine Entschuldigung abzugeben. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung bzw. in Zweifelsfällen kann der/die JV/KV oder die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangen.
Ein vorzeitiges Verlassen des Schulgebäudes ist nur mit entsprechendem Passierschein gestattet. Dieser muss vom JV/KV (bzw. deren Vertretung) unterzeichnet werden.
Gründe, die ein vorzeitiges Verlassen des Schulgebäudes rechtfertigen:

  • wichtige, unaufschiebbare Erledigungen (wie z. B. ein Facharzttermin): Hier bitte schon vorher die Entschuldigung abgeben.
  • plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme: Passierschein vom JV/KV oder Meldung in der Direktion. Das Weggehen vom Unterricht bei gesundheitlichen Beschwerden ist nur bei gesicherter Abholung durch Erziehungsberechtigte bzw. nach Kontaktaufnahme mit der Direktion möglich.
  • Bei einer Freistellung vom Unterricht bei länger planbaren Terminen (z. B. Teilnahme an Hochzeiten, Sportveranstaltungen etc.) ist rechtzeitig, also mindestens eine Woche vorher, schriftlich anzusuchen. Der JV/KV kann einen Tag genehmigen, darüber hinaus ist die Direktion zu kontaktieren.
  • Turnbefreiungen werden nach Beratung mit der Schulärztin/ dem Schularzt von der Schulleitung ausgesprochen. Bei kurzfristigen Befreiungen bis max. drei Wochen besteht Anwesenheitspflicht.

Das außerplanmäßige Verlassen des Schulgeländes ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. In der ausgewiesenen Mittagspause darf die Schule mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten verlassen werden.

Organisatorisches

Schüler*innen sollen auf Sauberkeit achten und Ordnung halten.

Die Klassenordner haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tafel gelöscht und Kreide vorhanden ist.

Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Lehrsäle in sauberem und ordentlichem Zustand (Sessel) zu hinterlassen.

Um dem Prinzip der Ressourcenschonung gerecht zu werden, sollen nach dem Unterricht in jedem Lehrsaal das Licht abgedreht, der Ventilator und der Beamer ausgeschaltet, der PC heruntergefahren und alle Fenster geschlossen sein.
Poster dürfen mit Zustimmung des JV bzw. KV an den dafür vorgesehenen Leisten angebracht werden. Sie dürfen jedoch nicht gegen Gesetze und die guten Sitten verstoßen und dürfen keine politische Werbebotschaften enthalten.
Elektronische Geräte sind nur mit der Zustimmung der Lehrkraft im Unterricht erlaubt. Die Schule übernimmt jedoch in keiner Weise Haftung für abhandengekommene Geräte. Zur sicheren Verwahrung aller Wertgegenstände wird der Spind empfohlen.
Der Kopierer in der Aula steht den Schüler*innen vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss sowie in den Pausen zur Verfügung. Wertkarten sind im Sekretariat erhältlich.
Wird etwas beschädigt oder eine Beschädigung festgestellt, muss dies
umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
Die Bibliotheksordnung ist Teil der Hausordnung.
Es gilt die Brandschutzordnung. Bei Räumungsalarm verlassen alle Schüler*innen ruhig auf den gekennzeichneten Fluchtwegen das Schulgebäude und melden sich bei der Administration auf dem Parkplatz
vor der Stadtapotheke. Lehrkräfte tragen eine gelbe Warnjacke. Den Anweisungen des Schulpersonals (Lehrer*innen, Schulwart*innen, …) ist (wie immer) Folge zu leisten.

EDV Nutzung

Ein Schulnetzwerk kann nur dann funktionieren, wenn alle Schüler*innen die EDV-Anlagen sachgemäß verwenden und mit den Systemressourcen schonend umgehen (z.B. Kopfhörer weder zu beschädigen noch für private Zwecke aus der Schule zu entfernen). Die Computerarbeitsplätze sind am Ende der Arbeit ordnungsgemäß zu verlassen.
Das Informationsblatt zur Benutzung der EDV-Einrichtungen und die VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG zur Benutzung der IT Infrastruktur sind Teil dieser Hausordnung.

Verbote

Alle Spiele (auch am Computer) mit Geldeinsatz sind verboten.
Waffen, dazu gehören auch Messer jeglicher Art (z. B. Stanleymesser bzw. Cutter), sind ebenso verboten.
Drogen sind in der Schule ausnahmslos verboten, dazu gehört auch Alkohol.
Rauchen ist laut niederösterreichischem Jugendschutzgesetz erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahren erlaubt, das betrifft auch E-Shishas und E-Zigaretten. In öffentlichen Gebäuden gilt in Österreich Rauchverbot, das heißt, dass am gesamten Schulareal das Rauchen untersagt ist. Das betrifft auch den Schulgarten.

Mobbing, Cybermobbing, Handgreiflichkeiten, Diebstahl, Vandalismus und ähnliche asoziale Verhaltensweisen sind ebenfalls verboten und hier schließt sich der Kreis zum Anfang dieser Hausordnung. Wir wollen, dass es uns gut geht, wir unterstützen und helfen einander.


Lasst uns miteinander leben und arbeiten, nicht gegeneinander.

 

 

 

 

 

 

Ihre Vorteile

  • Beste kaufmännische Ausbildung der Region
  • Top IT-Ausstattung und Technik
  • Sprachreisen und Erasmus+
  • Praxisnahe Ausbildung mit Praktikum
  • Großes Aktivitäten- und Sportangebot
  • Umweltbewusste und nachhaltige Schule

Termine

  • 23.3.2024 - 1.4.2024
    Osterferien
  • 2.4.2024 - 5.4.2024
    RDP-Diplomarbeit-Defensio der V. Jg.
  • 15.4.2024 - 19.4.2024
    Abschlussarbeiten-Defensio der 3. HAS