Schülerbeihilfe
Antragstellung/Informationen
Antragsformulare und Merkblätter liegen im Sekretariat auf.
Die Schule bestätigt die Schulstufe und den Schulbesuch.
Der Antrag muss so zeitgerecht zur Post gegeben werden, dass er bis zum 31.12. bei der zuständigen Schülerbeihilfenbehörde einlangt.
Unzuständig eingebrachte Antrage werden auf Gefahr des Antragstellers/der Antragstellerin weitergeleitet (Fristversäumnis!).
Nahere Auskünfte erteilt die zuständige Schülerbeihilfenbehörde der Bildungsdirektion für Niederösterreich, Rennbahnstraße 29, 3109 St. Polten; Tel. (0 27 42) 9005 13243.
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